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Die neue Grundsteuer in Bayern

Als Steuerberater für Immenstadt haben wir es natürlich vornehmlich mit Grundstücken in der Region zu tun. Deshalb möchten wir einen genaueren Blick auf die Berechnung der neuen Grundsteuer in Bayern werfen.

Anders als beim o.g. Bundesmodell, wird in Bayern die neue Grundsteuer (2025) rein auf Basis eines Flächenmodells berechnet. Dies erfolgt durch die Feststellung eines sog. Äquivalenzbetrages, den die Finanzämter erheben. Grundlage sind auch hier die Werte vom 1. Januar 2022. Die einzelnen Gemeinden werden im Jahr 2025 die Grundsteuer festsetzen. Dazu legen sie einen Hebesatz fest, der dann mit dem Äquivalenzbetrag multipliziert wird.

Sollten Sie konkrete Fragen zu Ihrem Grundstück oder Ihrer Immobilie in Bezug auf die Berechnung der neuen Grundsteuer haben, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf!