individuelle Steuer- und Unternehmensberatung
steuerliche Prüfung durch ProActa
Die Frage, ob eine Betriebsstätte vorliegt, ist für Unternehmen in Deutschland von zentraler Bedeutung. Denn sobald eine Betriebsstätte im steuerlichen Sinn besteht, greifen umfangreiche steuerliche Pflichten wie Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer.
Die ProActa Steuerkanzlei in Immenstadt und Sonthofen unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben korrekt zu prüfen und steuerliche Risiken zu vermeiden.
Wir prüfen, ob eine Betriebsstätte im Sinne des deutschen Steuerrechts vorliegt – z. B. durch Nutzung von Räumlichkeiten, Personal oder Infrastruktur.
Bei grenzüberschreitenden Fällen prüfen wir zusätzlich auf Basis von Artikel 5 des OECD-Musterabkommens sowie ggf. relevanter Doppelbesteuerungsabkommen.
Nach der Abgabenordnung ist eine Betriebsstätte eine feste Geschäftseinrichtung, über die die Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise ausgeübt wird. Dazu gehören zum Beispiel:
Nach der Abgabenordnung ist eine Betriebsstätte eine feste Geschäftseinrichtung, über die die Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise ausgeübt wird. Dazu gehören zum Beispiel:
Die korrekte Beurteilung ist oft komplex. Häufige Herausforderungen sind:
Im Bedarfsfall prüft ProActa auch die Auswirkungen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder internationalen Regelungen nach multilateralem Recht auf Basis des Artikels 5 des OECD-Musterabkommens, wenn Unternehmen grenzüberschreitend tätig sind.
ProActa unterstützt Sie praxisnah und zuverlässig bei:
Unsere Beratung richtet sich insbesondere an:
Sie möchten Ihre steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen sicher und erfolgreich gestalten?
Dann lassen Sie uns persönlich beraten: Von der Unternehmensbesteuerung über Liquiditätsplanung und Betriebsstätten bis hin zur individuellen Steuerberatung für Privatpersonen – wir bieten Ihnen kompetente Unterstützung aus einer Hand.
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