Für das Jahr 2025 steht für die Finanzverwaltung eine riesige Aufgabe ins Haus: Die Grundsteuer wird reformiert und neu berechnet. Dafür ist eine Neubewertung aller deutschen Grundstücke (immerhin ca. 36 Millionen) notwendig, da das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Bewertung für rechtswidrig erklärt hat.
Um die neue Grundsteuer (2025) berechnen zu können, sind Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundstücken und Immobilien sowie von Betrieben in Land- oder Forstwirtschaft in Deutschland dazu angehalten, im Zeitraum zwischen 1. Juli 2022 und 31. Januar 2023 eine sog. Feststellungserklärung in elektronischer Form abzugeben. Dazu wurden seitens der Finanzämter entsprechende Aufforderungen verschickt. Die Pflicht dazu betrifft dabei immer die Eigentümer, auch dann, wenn z. B. Nießbrauch vorliegt.
Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Feststellungs-Erklärung, nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu uns auf.