Für das Jahr 2025 steht für die Finanzverwaltung eine riesige Aufgabe ins Haus: Die Grundsteuer wird reformiert und neu berechnet. Dafür ist eine Neubewertung aller deutschen Grundstücke (immerhin ca. 36 Millionen) notwendig, da das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Bewertung für rechtswidrig erklärt hat.
Um die neue Grundsteuer (2025) berechnen zu können, sind Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundstücken und Immobilien sowie von Betrieben in Land- oder Forstwirtschaft in Deutschland dazu angehalten, im Zeitraum zwischen 1. Juli und 31. Januar 2023 eine sog. Feststellungs-Erklärung in elektronischer Form abzugeben. Dazu wurden seitens der Finanzämter entsprechende Aufforderungen verschickt. Die Pflicht dazu betrifft dabei immer die Eigentümer, auch dann, wenn z.B. Nießbrauch vorliegt.
Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Feststellungs-Erklärung, nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu uns auf.
Neubewertung auf Basis der Werte vom 1. Januar 2022
Die Grundlage für die Neubewertung bilden die Werteverhältnisse, die am 1. Januar 2022 vorlagen. Hierfür gilt grundsätzlich das Bundesmodell, bei dem für Wohngrundstücke ein vereinfachtes Ertragswertverfahren angewandt wird. Für Nicht-Wohngrundstücke erfolgt wiederum eine Orientierung am Sachwertverfahren. Die sog. Länderöffnungsklausel ermöglicht es den Bundesländern jedoch, auch eigene Lösungen zu entwerfen und nicht vom Bundesmodell Gebrauch zu machen. Dafür haben sich bis zuletzt die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Hamburg entschieden.
Die neue Grundsteuer in Bayern
Als Steuerberater für Immenstadt haben wir es natürlich vornehmlich mit Grundstücken in der Region zu tun. Deshalb möchten wir einen genaueren Blick auf die Berechnung der neuen Grundsteuer in Bayern werfen.
Anders als beim o.g. Bundesmodell, wird in Bayern die neue Grundsteuer (2025) rein auf Basis eines Flächenmodells berechnet. Dies erfolgt durch die Feststellung eines sog. Äquivalenzbetrages, den die Finanzämter erheben. Grundlage sind auch hier die Werte vom 1. Januar 2022. Die einzelnen Gemeinden werden im Jahr 2025 die Grundsteuer festsetzen. Dazu legen sie einen Hebesatz fest, der dann mit dem Äquivalenzbetrag multipliziert wird.
Sollten Sie konkrete Fragen zu Ihrem Grundstück oder Ihrer Immobilie in Bezug auf die Berechnung der neuen Grundsteuer haben, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf!
Die wichtigste Frage: Wird es am Ende teurer?
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch völlig unklar, wie sich die Neubewertung am Ende auf die neue Grundsteuer (2025) auswirken wird. Das Ziel der Grundsteuerreform ist es, eine sog. “Aufkommensneutralität” zu erreichen. Das bedeutet, dass die Steuereinnahmen aus der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene ungefähr gleich ausfallen. Da dies gesamtheitlich zu sehen ist, ist davon auszugehen, dass es für bestimmte Grundstücke zu einer Absenkung der Grundsteuer kommen wird, für andere (vor allem für Altbauten) zu einer Anhebung.
Als erfahrene Steuerberater für Privatpersonen beraten wir Sie gern auch nach Inkrafttreten der neuen Grundsteuer (2025) zu Ihren Fragen. Und auch für alle Anliegen rund um Ihr Unternehmen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Kontaktieren Sie unsere Steuerberater für Unternehmen und profitieren Sie von unserer Expertise!